
Wir berechnen unsere Honorare vornehmlich nach Zeitaufwand sowie Nutzen und Wert unserer Arbeit für den Klienten.
Nur dort, wo das Gesetz eine Abrechnung nach dem RVG vorsieht, rechnen wir auf Grundlage des Gegenstandswertes ab.
Die Stundensätze richten sich nach Berufs- bzw. Sachgebietserfahrung des betreffenden Rechtsanwaltes.
Wir streben grundsätzlich die effizienteste und kostengünstigste Bearbeitung jedes uns aufgetragenen Mandates an.