
MATTIS CONRAD RECHTSANWÄLTE ist hervorgegangen aus der von Manfred Mattis im Jahre 1988 gegründeten Kanzlei. Wir genießen in fast zwei Jahrzehnten gewachsenes Vertrauen bei Privaten, Unternehmen und Verbänden. Sorgfältig aufgebaute Sachkenntnis und ständige Auseinandersetzung mit den neuesten Entwicklungen in Wirtschaft und Recht ergänzen diese jahrelange Erfahrung.
MATTIS CONRAD RECHTSANWÄLTE betreut eine anspruchsvolle, überregionale Klientel. Wir gewährleisten individuelle, sorgfältige Betreuung und konsequente Vertretung unserer Mandanten. Die Kooperation unserer Kanzlei mit einer Steuerberatungsgesellschaft im Hause sowie ein gut ausgebautes Netz nationaler und internationaler Korrespondenzanwälte garantiert die interdisziplinäre und zeitgerechte Bearbeitung unserer Mandate.
Unsere interne Abteilung für Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckung ermöglicht die effiziente Beitreibung auch gegenüber "schwierigen Schuldnern".
Wir beraten Sie umfassend in allen privat- und wirtschaftsrechtlichen sowie versicherungsrechtlichen Fragen, vertreten Sie engagiert in allen außergerichtlichen Verhandlungen und vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Wir arbeiten für Sie maßgeschneiderte Verträge aus, wobei einer unserer Schwerpunkte in der Verknüpfung familien- und erbrechtlicher Fragestellungen mit wirtschaftsrechtlichen Aspekten liegt (z.B. Unternehmertestamente, Eheverträge für Selbständige).
Weitere Schwerpunkte unserer Kanzlei sind das Versicherungsrecht und das Energiewirtschaftsrecht im Bereich erneuerbare Energien.
Wir würden uns freuen, Sie demnächst als Mandanten unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen.